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   BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00   

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https://dejure.org/2001,3108
BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00 (https://dejure.org/2001,3108)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2001 - 3 StR 237/00 (https://dejure.org/2001,3108)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00 (https://dejure.org/2001,3108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung - Revisionsrechtfertigung - Rechtsfehler - Vernehmungstermin - Benachrichtigung - Richterliche Vernehmung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 168 c Abs. 5; ; StPO § 168 c Abs. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 168 c Abs. 2, Abs. 5, § 251 Abs. 2 S. 2
    Kein Anwesenheitsrecht des Beschuldigten bei der Vernehmung eines Mitbeschuldigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
    Die Darlegungen des 1. Strafsenats im Urteil vom 25. Juli 2000 (BGHSt 46, 93) sowie im Beschluß vom 30. Januar 1996 (BGHR StPO § 240 II Angeklagter 1 = StV 1996.471), auf die die Revision abhebt, gäben dazu ebenfalls keine Veranlassung: Auch Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgeführt, § 168 c Abs. 2 StPO fände bei der richterlichen Vernehmung eines Mitbeschuldigten keine entsprechende Anwendung (BGHSt 42, 391, 393 m. Anm. Rieß NStZ 1997, 353).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
    Auch eine etwa fehlerhafte richterliche Niederschrift hätte als Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung behandelt und zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen werden dürfen (vgl. BGHSt 22, 118, 120; 34.231, 243).
  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00
    Die Darlegungen des 1. Strafsenats im Urteil vom 25. Juli 2000 (BGHSt 46, 93) sowie im Beschluß vom 30. Januar 1996 (BGHR StPO § 240 II Angeklagter 1 = StV 1996.471), auf die die Revision abhebt, gäben dazu ebenfalls keine Veranlassung: Auch Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten.
  • BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19

    Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter

    Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19).
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21

    Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum

    Dabei ist - unter Beachtung der §§ 250 ff. StPO - nicht nur die Verlesung derartiger Vernehmungsprotokolle möglich, sondern erst recht können Vernehmungspersonen über den Inhalt der Vernehmung als Zeugen gehört werden (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, StV 2002, 584 m. Anm. Wohlers).
  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11

    Haftprüfung; Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei

    Die Auffassung, nach der dem Verteidiger eines Mitbeschuldigten kein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen eines anderen Beschuldigten zusteht, hat der BGH in der Entscheidung BGHSt 42, 391 ausdrücklich auch für Vernehmungen im Haftprüfungsverfahren gem. §§ 115 Abs. 3, 118 a Abs. 1 StPO vertreten und hieran in der in StV 2002, 584 veröffentlichten Entscheidung festgehalten.

    Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst. e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten (vgl BGH StV 2002, 584).

  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 495/04

    Rechtsfehlerhafte Verlesung einer im Wege der Rechtshilfe durch einen türkischen

    Sollte das im Wege der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB) betriebene Verfahren trotz der inzwischen erklärten Bereitschaft des Angeklagten, einer vereinfachten Auslieferung in die Türkei zuzustimmen, seinen Fortgang finden, wird der neue Tatrichter zu beachten haben, daß das Protokoll einer unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht erfolgten richterlichen Vernehmung als Protokoll einer anderen - nichtrichterlichen - Vernehmung gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO nF verlesen werden kann (vgl. BGH NStZ 1998, 312; BGH StV 2002, 584).
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